Wort davor: Hinlaßhaus
hinlässig
vgl.
fahrlässig.
hinlässig (I)
Erklärung:
fahrlässig, nachlässig.
hinlässig (II)
Erklärung:
säumig.
- Belegtext:
wirt der kleger denn hinlássig, so sol er aber beiten untz an das nechst meigentáding
Datierung: 1338?
Fundstelle: HönggRQ. 9
- Belegtext:
das dieselben von M. und G. daran hinleszig und sumig würden
Datierung: 1476
Region/Autor/Textsorte:
Frankfurter Archiv
Fundstelle: Diefenb.-Wülcker 664
Faksimile
- Belegtext:
das er die übeltat nit taet und darinn seumig oder hinlaessig waer daran schuldig
Datierung: 1509
Fundstelle: Layensp. 8r
- Belegtext:
negligens hinlässig ... seumig ... faarlessig
Datierung: 1550
Fundstelle: Schöpper,Syn. 30
- Belegtext:
ist aber der schuldner ... hinläßig und löset es nicht [so kann der Gläubiger das Pfand verkaufen]
Datierung: 1583
Fundstelle: SiebbLR. III 2 § 5
Volltext (und Faksimile)
- in DRQEdit
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Wort danach: hinlässigerweise
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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