Wort davor: Hinlänglichkeit

Hinlaß

Hinlaß (I)
Erklärung: vertragliche Einräumung der Gewähr (II) eines Guts (aus verschiedenen Rechtsgründen); darauf hinzielender Schuldvertrag.

Hinlaß (I 1)
Erklärung: bei Verleihung.

Hinlaß (I 1 a)
Erklärung: eines Baurechts (I).

Hinlaß (I 1 b)
Erklärung: eines Fährrechts.
Hinlaß (I 1 c)
Erklärung: einer (bergrechtlichen) Lehnschaft (V 1).
Hinlaß (I 2)
Erklärung: bei Verleihung oder Verpachtung.

Hinlaß (I 2 a)
Erklärung: eines landwirtschaftlichen Gutes.
Hinlaß (I 2 b)
Erklärung: eines Fischereirechts.
Hinlaß (II)
Erklärung: wie Hielich (III), Eheberedung.
Hinlaß (III)
Erklärung: Übergabe von Fahrhabe als Zubehör eines Hauses (Inventar).
vgl. Beilaß, Hinlassung.

Wort danach: hinlassen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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