Wort davor: Hinlänglichkeit
Hinlaß
Hinlaß (I)
Erklärung:
vertragliche Einräumung der Gewähr (II) eines Guts (aus verschiedenen Rechtsgründen); darauf hinzielender Schuldvertrag.
Hinlaß (I 1)
Erklärung:
bei Verleihung.
Hinlaß (I 1 a)
Erklärung:
eines Baurechts (I).
- Belegtext:
nach hinlaß baurechts recht [wird eine Sägehlmüe verliehen]
Datierung: 1498
Fundstelle: Wopfner,Almendregal 65
Hinlaß (I 1 b)
Erklärung:
eines Fährrechts.
Hinlaß (I 1 c)
Erklärung:
einer (bergrechtlichen) Lehnschaft (V 1).
- Belegtext:
bei allen gedingen und hinlaß der lehnschafften sollen die schichtmeister ... einfahren
Datierung: 1548
Region/Autor/Textsorte:
Kurpfalz
Fundstelle: Span,Bergsp. 102
Faksimile
- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
in dem junngstuergangen hinlaß der lehenschaft
Datierung: 1556
Fundstelle: SchwazErf. Art. 11 § 7
Hinlaß (I 2)
Erklärung:
bei Verleihung oder Verpachtung.
Hinlaß (I 2 a)
Erklärung:
eines landwirtschaftlichen Gutes.
- Belegtext:
ist in dem ... hinlazz des ... hoffs ... ausgenomen worden, was den ... hof mit aller vordrung angeet
Datierung: 1441
Fundstelle: GoldenkronUB. 440
- Belegtext:
schäffereien so ainer außerhalb der gewöndlichen mairhöf helt, bestand und hinlaß
Datierung: 1539
Fundstelle: MIÖG. Erg.-Bd. 6 (1901) 465
Hinlaß (I 2 b)
Erklärung:
eines Fischereirechts.
Hinlaß (II)
Erklärung:
wie Hielich (III), Eheberedung.
- Belegtext:
ez [ein Gut] si ime [Beklagtem] ... geben worden, zu eime wibe uf eim hienlasse
Datierung: 1439
Fundstelle: Loersch,Ingelh. 75
- Belegtext:
uf eime hinlasse ... uf eime henelasse ... uf eime henlass
Datierung: 1439
Fundstelle: Loersch,Ingelh. 76
Hinlaß (III)
Erklärung:
Übergabe von Fahrhabe als Zubehör eines Hauses (Inventar).
vgl.
Beilaß,
Hinlassung.
Wort danach: hinlassen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten