Wort davor: hinhelfen
Hinhelfer
Erklärung:
Gehilfe (bei einer strafbaren Handlung).
- Belegtext:
wen der hieter [einen Weinbergdieb] petriet und begreift und der wer im zu stark, so mag der hieter anriefen an arbeiter in den weingarten [oder einen Bauern oder
einen Schnitter] das sie im zu hilf komen. und wen sie im mit zu hilf kamen, so sein sie hinhelfer
Datierung: 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VII 160
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Wort danach: Hinhinterlegung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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