Wort davor: hingegengehen

hingehen

hingehen (I)
Erklärung: körperlich.
hingehen (II)
Erklärung: übertragen:

hingehen (II 1)
Erklärung: bei Ansprüchen zur Bezeichnung der Berechtigten.
hingehen (II 2)
Erklärung: eine Sache hingehen lassen, nach-, übersehen, insbesondere das Recht.
hingehen (II 3)
Erklärung: zugrunde gehen, insbesondere von der Verwüstung von Land oder Baulichkeiten.
hingehen (II 4)
Erklärung: hinlänglich.

Wort danach: hingehören

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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