Wort davor: Hingeberin

Hingebung

Hingebung (I)
Erklärung: Übereignung beim Kauf; dann Kauf.

Hingebung (II)
Erklärung: Vergabung von Todes wegen.

Wort danach: Hingebweib

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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