Wort davor: hingeben

Hingeber
Erklärung: Verkäufer, Übergeber.
Wortbildungshinweis: zu hingeben (I).

Hingeber (Spiegelstrich 1)
Erklärung: Übergeber von Stifterrechten an eine Pfründe.

Wort danach: Hingeberin

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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