Wort davor: Hingeber

Hingeberin

Hingeberin (I)
Erklärung: Verkäuferin.

Hingeberin (II)
Erklärung: die unter Eid verpfändete Gegenstände veräußert.
vgl. Hingebweib, Käuflin.

Wort danach: Hingebung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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