Wort davor: Hingeber
Hingeberin
Hingeberin (I)
Erklärung:
Verkäuferin.
- Datierung: um 1430
Fundstelle: RottweilHGO.(Irtenkauf) XI 8
- Belegtext:
den schuldnern vnschedlich an iren schulden die der hingeber oder hingeberin vf den tag des hingebens schuldig gewesen ist
Datierung: um 1430
Fundstelle: RottweilHGO.(Irtenkauf) XI 8
Hingeberin (II)
Erklärung:
die unter Eid verpfändete Gegenstände veräußert.
vgl.
Hingebweib,
Käuflin.
- Belegtext:
was [der Verkäufer bei der Versteigerung] mit sygel und schreiben dem richter dem ambtman der hingeberin ... darauf gangen ist
Datierung: 1457
Fundstelle: MittSalzbLk. 14, 2 (1874) 93
- Belegtext:
es sol ... kein hingeberin kainerlay newe noch kunst veilhaben
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: SalzbMarktO. 400
Wort danach: Hingebung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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