Hinfuhre Erklärung:Fuhrfron außerhalb des Gutsbereiches, im Gegensatz zu Rückfuhre.
Belegtext:
muß [der Untertan] auf seine ... diensttage für die rückfuhre eben so viel, als für die hinfuhre, abgeschrieben werden Datierung: 1794
Fundstelle:PreußALR. II 7 § 408