Wort davor: hinflüchtig
hinfordern
Erklärung:
transitiv: jemanden an einen bestimmten Ort laden, insbesondere vor Gericht.
- Belegtext:
so ... yemand von dem anndern ... umb scheltwort, smehwort und anndere misshanndlung ... daselbst [vor das Hadergericht] hingefordert und beclagt wirdet
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: NürnbPolO. 48
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- Belegtext:
wo man di vierer hinfordert, es sei auf rain oder ... schäden die ... von dem daigen wasser geschechent
Datierung: 1573
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VII 851
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Wort danach: hinfreien
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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