Wort davor: Hinfahrt

hinfallen, hingefallen

hinfallen (I)
Erklärung: zufallen, insbesondere durch Erbschaft.

hinfallen (II)
Erklärung: vom Ort eines Schadeneintritts.
hinfallen (III)
Erklärung: von Personen: sich für etwas enscheiden.
hinfallen (IV)
Erklärung: part. präs. von der Epilepsie.

Wort danach: Hinfehlung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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