Wort davor: Hinfahrt
hinfallen, hingefallen
hinfallen (I)
Erklärung:
zufallen, insbesondere durch Erbschaft.
- Belegtext:
soll furbaß hin geuallen ... den armen siechen zuo trovst ... alles ligende guote
Datierung: 1443
Fundstelle: FreibDiözArch. 7 (1873) 310
- Belegtext:
alles das synach [= sie noch?] hat, welchs nach irem tode dem closter ... hyn fellet
Datierung: 1517
Fundstelle: MittOsterland 6 (1863/66) 262
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
van henfallende des halven gudes
Datierung: um 1560
Fundstelle: Mensing
- Belegtext:
wann man einen handhaben müsste und er gut hette, soll daz gut nach meiner herren erkanntnus hinfallen der landschaft
Datierung: 1584
Fundstelle: GraubdnRQ. IV 224
- Belegtext:
nach ihrem tod fälts [das Erbe] hin an die rechte erben
Datierung: 1713
Fundstelle: Mohr,GS. 23
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
hinfallen (II)
Erklärung:
vom Ort eines Schadeneintritts.
hinfallen (III)
Erklärung:
von Personen: sich für etwas enscheiden.
hinfallen (IV)
Erklärung:
part. präs. von der Epilepsie.
Wort danach: Hinfehlung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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