hineinreichen Erklärung:vom Erlegen einer Sicherheit.
Belegtext:
[wenn sich 2 Parteien vor den Verordneten des Amtmanns nicht vergleichen können, mögen sie sich an die höhere Instanz wenden,] doch das er sich mit ainem phunt phening vorher bei
dem ambtman vergüete und hinein raiche Datierung: 16. Jh.
Fundstelle:ÖW. VI 12
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