Belegtext:
[ein Verleumder] soll ... sich vor gericht selbsten mit aigener und rechter hand auf sein aigen verleimtes maul dreimahl schlagen und reverendo daß jenige waß er mit unwahrheit
dargeben widerumben hineinliegen Datierung: 17. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle:ÖW. VIII 767
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