Wort davor: Hinderung
Hinderungsfall
- Belegtext:
bleibet in hinderungsfaellen [bei der Leistung von Fronden] unverwehrt, einen andern tuechtigen man in den plaz zu stellen
Datierung: 1775
Region/Autor/Textsorte:
Rheinland
Fundstelle: Walch,Beitr. V 251
Wort danach: Hinderungsrecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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