Wort davor: Hinderkost?

hinderlich
vgl. hindlich.

hinderlich (I)
Erklärung: eine Rechtslage beeinträchtigend.

hinderlich (II)
Erklärung: von Schlägen, die das gewöhnliche Befinden beeinträchtigen.
hinderlich (III)
Erklärung: von widersprechender Zeugenaussage.

Wort danach: hindern

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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