Wort davor: hindannteilen
hindannweisen
hindannweisen (I)
Erklärung:
ausschließen.
hindannweisen (II)
Erklärung:
insbesondere durch Empfang eines Vermögensteils abteilen (I), abschichten.
- Belegtext:
[die Töchter sind durch den Empfang eines standesgemäßen Heiratsgutes] aus dem geschlecht hindan gewisen
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: Franklin,Zimmern 58
- Belegtext:
mit ... den ... acht tusent gulden abgescheiden und hindanngewiset sin ... von der herschafft von R.
Datierung: 1758
Fundstelle: Haltaus 909
Wort danach: Hinde
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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