Wort davor: hindannteilen

hindannweisen

hindannweisen (I)
Erklärung: ausschließen.

hindannweisen (II)
Erklärung: insbesondere durch Empfang eines Vermögensteils abteilen (I), abschichten.

Wort danach: Hinde

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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