Wort davor: hindannsagen
hindannscheiden
hindannscheiden (I)
Erklärung:
wörtlich: ausscheiden.
hindannscheiden (II)
Erklärung:
bezüglich gemeinschaftlichen Vermögens: abschichten, auszahlen.
- Belegtext:
die [gemeinen friunde] sueln den chinden hindane scheiden, daz sie von ir aigen iht gescheiden waerden
Datierung: 1276
Fundstelle: AugsbStR. Art. 73 § 3
Textarchiv: AugsbStR. Art. 73
hindannscheiden (III)
Erklärung:
übertragen ausschließen.
- Belegtext:
alle arge list, bös fünd und gevarlich intrag herinn gantz vermitten vnd hindan gescheiden
Datierung: 1437
Fundstelle: Haltaus 908
Wort danach: hindannteilen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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