Wort davor: hindannsagen

hindannscheiden

hindannscheiden (I)
Erklärung: wörtlich: ausscheiden.

hindannscheiden (II)
Erklärung: bezüglich gemeinschaftlichen Vermögens: abschichten, auszahlen.
hindannscheiden (III)
Erklärung: übertragen ausschließen.

Wort danach: hindannteilen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten