Wort davor: Hinausschwören
Hinaussteuer
Erklärung:
Aussteuer (I) der aus dem Lande heiratenden Tochter.
- Belegtext:
daß der jud S. von der seiner tochter gegebenen hinaus-steuer das abfahrtgeld dem aerario abzureichen schuldig seye
Datierung: 1752
Fundstelle: Greneck 233
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Wort danach: hinaussteuern
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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