Wort davor: hinausleiten

hinausnehmen

hinausnehmen (I)
Erklärung: aus einem Rechtsbereich, hier: von einer angefallenen Erbschaft.

hinausnehmen (II)
Erklärung: übertragen ausfertigen lassen.

Wort danach: Hinausnehmung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten