Wort davor: Hinausgebührung
Hinausgebung
Erklärung:
Übergabe, Auslieferung (vom Standpunkt des Gebenden).
Hinausgebung (Spiegelstrich 1)
Erklärung:
insbesondere Rückgabe.
- Belegtext:
ein solcher aber so sich wider die burgerliche pflicht verhaltet, mit hinausgebung seines burgergroschen vor infam solle erklärt ... werden
Datierung: 1788
Fundstelle: ÖW. VI 285 Anm.
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Wort danach: hinausgehen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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