Wort davor: Hinausgabe

hinausgeben

hinausgeben (I)
Erklärung: aus einem Machtbereich ausfolgen.

hinausgeben (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: insbesondere ein Schriftstück (Urkunde), auch auf darin enthaltene Willensäußerung bezüglich.
hinausgeben (II)
Erklärung: von Leistungen aus einerm Vermögen: ausfolgen, auszahlen.

Wort danach: hinausgebieten

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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