Wort davor: Hinausgabe
hinausgeben
hinausgeben (I)
Erklärung:
aus einem Machtbereich ausfolgen.
hinausgeben (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
insbesondere ein Schriftstück (Urkunde), auch auf darin enthaltene Willensäußerung bezüglich.
- Belegtext:
hab min verschribung fry hinußgeben
Datierung: 1491
Fundstelle: FreibDiözArch. 11 (1877) 305
- Belegtext:
soll er [Schultheiß zu Bern] die absolution [von der Acht] den von St.Gallen zu jren handen frey ... hinausgeben
Datierung: 1497
Fundstelle: UrkSchwäbBund. I 246
Faksimile
- in Google Books
- Belegtext:
habe ich ... die bekanntnus, so mir ... der ... fürstbischof L. ... gegeben hat, ... wider hinausgeben
Datierung: 1537
Fundstelle: GeöArch. I 3 S. 125
- Belegtext:
dergleichen anbringen unverbescheidet hinausgegeben werden
Datierung: 1724
Fundstelle: WienUnivGO. § 2
hinausgeben (II)
Erklärung:
von Leistungen aus einerm Vermögen: ausfolgen, auszahlen.
Wort danach: hinausgebieten
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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