Wort davor: hinausfordern
hinausführen
hinausführen (I)
Erklärung:
(eine Sache unerlaubt) aus einem Bezirk bringen.
- Belegtext:
St.P. ... ist ... vmb das er auff der obmet ... nach seinem hinauszug ... ainen paumb abgeschlagen vnd ... hinaus ... gefueert ... gestrafft 4 schl.pf.
Datierung: 1549
Fundstelle: Peetz,VwStud. 358
hinausführen (II)
Erklärung:
überhaupt (von Sachen) ausführen (I 2 a).
- Belegtext:
wer ... unschlitt, smaltz oder smer hin us fuort ... git ie der zentner 4 d
Datierung: um 1371
Fundstelle: ZürichStB. I 222
hinausführen (III)
Erklärung:
zum Strafvollzug (Hinrichtung oder Stadtverweisung) aus dem Ort.
vgl.
hinausleiten.
- Belegtext:
nam der nachrichter an das seil F. ... fürt in hinaus für das tor an die stat, dran man die armen leut um ir missetat richt
Datierung: 1517
Fundstelle: Teuerdank 110, 1
- Belegtext:
durch den stockwart dem volk auf dem lasterstein vorgestellt, sodan zu dem Schwabentor hinaus geführt
Datierung: 1730
Fundstelle: Schindler,VerbrFreib. 278
hinausführen (IV)
Erklärung:
übertragen. Im Rechtsstreit einen Beweis für etwas führen.
- Belegtext:
so ... einer die injurien auff einen verstorbenen zoege, sol er auch selbst fuer ihn antworten, und die injuriam hinaus fuehren
Fundstelle: BöhmStR. 1614 Kap. 54 Q 24
- Fundstelle: DWB. IV 2 Sp. 1393
Wort danach: Hinausführung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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