Wort davor: hinausfordern

hinausführen

hinausführen (I)
Erklärung: (eine Sache unerlaubt) aus einem Bezirk bringen.

hinausführen (II)
Erklärung: überhaupt (von Sachen) ausführen (I 2 a).
hinausführen (III)
Erklärung: zum Strafvollzug (Hinrichtung oder Stadtverweisung) aus dem Ort.
vgl. hinausleiten.
hinausführen (IV)
Erklärung: übertragen. Im Rechtsstreit einen Beweis für etwas führen.

Wort danach: Hinausführung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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