Wort davor: hinausfallen
hinausfolgen
Erklärung:
aushändigen.
- Belegtext:
wer vom land gütere in der stadt ererbet, soll kein harnisch ... hienaus geuolget ... werden
Datierung: 1593
Fundstelle: NMittThürSächs. 4, 4 (1839) 78
- Belegtext:
wenn ein ehegemahle von dem andern abstirbet ..., so würdt dem letzt lebenden daß seinig ... wiederumb hinauß gefolgtt
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: HagenauStatB. 255
- Belegtext:
widrigens sie grund- oder andere obrigkeit sich in die verantwortung des ohne sicherheit hinausgefolgten guts setzen würde
Datierung: 1729
Fundstelle: CAustr. IV 571
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Wort danach: hinausfordern
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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