Wort davor: hinausantworten
hinausbezahlen
Erklärung:
(aus)zahlen.
- Belegtext:
[wenn] ein becher schwerer dan zwelff lot [ist], dasselbig sol von dem burgermainster von der stadt wegen hinaus bezalt werden
Datierung: 1526
Fundstelle: MosbachStR. 590
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Wort danach: Hinausbieten
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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