Wort davor: hinaufgeben
hinaufgehen
- Belegtext:
daß man bei Oberroßla [einem zu verkaufenden Gut] auf 12000 rtlr. [mit dem Preis] hinaufgehn könne
Datierung: 1797
Fundstelle: GoetheBrfwVoigt I 367
Wort danach: Hinaufrückung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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