Wort davor: Hilfsrecht

Hilferede

Hilferede (I)
Erklärung: Begründung; Ausrede, Ausflucht.

Hilferede (II)
Erklärung: rechtliche Einrede; Einwendung.
vgl. Hilfewort.

Hilferede (II 1)
Erklärung: allgemein.
Hilferede (II 2)
Erklärung: insbesondere Einwendung gegen die Verpflichtung zur Einlassung in die Sache.
Hilferede (III)
Erklärung: Berufung auf echte 1Not (II) (auf einem 4. Dingtag zu beweisen).

Wort danach: Hilfrichter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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