Wort davor: Hilfsrechnung
Hilfsrecht
Hilfsrecht (I)
Erklärung:
subsidiär anzuwendende Rechtsordnung.
- Belegtext:
[Rechtsfall] wo das cammergericht in Berlin die sclaverey zuließ, weil sie im natur-rechte, als dem hülfs-rechte zur ergänzung des positiven, vorkomme
Datierung: 1819
Hugo, Naturrecht 245 Anm. 10
Hilfsrecht (II)
Erklärung:
dem Bergwerksbesitzer gesetzlich eingeräumte Befugnis, einen fremden Grubenbau (als Hilfsbau) in Anspruch nehmen zu dürfen.
Hilfsrecht (III)
Erklärung:
Befugnis, gerichtliche 1Hilfe zu vollziehen; auch das dadurch erlangte Befriedigungsrecht.
Wort danach: Hilferede
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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