Wort davor: Hilfsrechnung

Hilfsrecht

Hilfsrecht (I)
Erklärung: subsidiär anzuwendende Rechtsordnung.

Hilfsrecht (II)
Erklärung: dem Bergwerksbesitzer gesetzlich eingeräumte Befugnis, einen fremden Grubenbau (als Hilfsbau) in Anspruch nehmen zu dürfen.
Hilfsrecht (III)
Erklärung: Befugnis, gerichtliche 1Hilfe zu vollziehen; auch das dadurch erlangte Befriedigungsrecht.

Wort danach: Hilferede

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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