Wort davor: Hilfspriesterstelle

Hilfsprozeß

Hilfsprozeß (I)
Erklärung: gerichtliches Verfahren in Fällen, wo ohne gerichtliches Urteil 1Hilfe (VIII) gewährt (vollstreckt) werden soll (besonders Wechselprozeß).
vgl. Hilfsabschied.

Hilfsprozeß (II)
Erklärung: (auf Urteil beruhendes) ordentliches Zwangsvollstreckungsverfahren.

Wort danach: Hilfsquartiergeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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