Wort davor: Hilfspriesterstelle
Hilfsprozeß
Hilfsprozeß (I)
Erklärung:
gerichtliches Verfahren in Fällen, wo ohne gerichtliches Urteil 1Hilfe (VIII) gewährt (vollstreckt) werden soll (besonders Wechselprozeß).
vgl.
Hilfsabschied.
- Belegtext:
soll ... verordnet werden, was den rechten und diesem hülffsprozeß gemäß ist
Datierung: 1696
Fundstelle: CCMagdeb. II 166
Hilfsprozeß (II)
Erklärung:
(auf Urteil beruhendes) ordentliches Zwangsvollstreckungsverfahren.
- Belegtext:
ein halber gulden dem landknecht, bey dem gantzen hülff-proceß
Datierung: 1612
Fundstelle: CAug. I 1353
- Belegtext:
hülffs-proceß, hat in allen obligationen, so keine wechsel-briefe sind, statt
Datierung: 1742
Fundstelle: Siegel,CJCamb. II Reg.
Wort danach: Hilfsquartiergeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten