Wort davor: Hilfsmittelsperson

Hilfspfründe
Erklärung: im Unterschied zu lateinisch beneficium, Kirchenamt, das nicht zu dauerndem, lebenslänglichem Recht verliehen ist.

Wort danach: Hilfspolizeibeamte

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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