Wort davor: Hilfsleistungsverpflichtung

Hilfsleute

Hilfsleute (I)
Erklärung: die dem Beweisführer durch ihren Eid (als Zeugen oder Eidhelfer) helfen.

Hilfsleute (II)
Erklärung: Helfer.

Wort danach: hilflich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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