Wort davor: Hilfkirchspiel

(Hilfekläger)
Erklärung: bei Totschlagsklage Vertreter eines Viertels (vierensdeel) der Magschaft.

Wort danach: Hilfskunstgewerbe

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten