Wort davor: Hilfshand
Hilfshandbietung
- Belegtext:
"bei allfälligem Rekurs eines Gebüßten an den Rat sichert dieser den Tuchscherern seine oberkeitliche hilffshandbiethung zu"
Datierung: 1659
Fundstelle: ZürichZftG. II 614
Wort danach: Hilfshaus
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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