Wort davor: Hilfsgenosse
Hilfsgericht
Erklärung:
Dorfgericht, Gericht zur Ergänzung des Hochgerichts, auch Kaufgericht.
- Belegtext:
wer es auch, das yemant begert ime ein hellfgericht zu-machen
Datierung: 1509
Fundstelle: ArchUFrk. 68 (1929) 528
- Belegtext:
das es mit den helfgerichten, wie obgeredt und angefangen, gehalten werden soll
Datierung: 1525
Fundstelle: Fries,OstfrkBauernkr. II 201
- Belegtext:
A. und F. ... haben ein helfgericht daran sie einander in burgerlichen sachen rechtfertigen
Datierung: 1527
Fundstelle: WürzbZ. I 1 S. 217
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- Belegtext:
begeben uns ... alles schirmes, aller geistlichkeit ... aller helff-gericht und recht
Datierung: 1546
Fundstelle: ElsMschr. 2 (1911) 337
- Belegtext:
herr richter, so stehe ich vor diesem gericht und dinge mich an ... für einen redner vor diesem Peters- und helfsgericht
Datierung: 1584
Fundstelle: ZRG.2 Germ. 7 (1887) 118
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Belegtext:
wir geschweigen anderer ... spezial-arten der gerichte, voigt-gerichte, ruhegerichte ... hülffsgerichte
Datierung: 1665
Fundstelle: Seckendorff,Fürstenstaat 231
- Belegtext:
deren in unserer lands-fürstlichen obrigkeit gesessenen von adel unter- und helfgerichten
Datierung: 1747
Fundstelle: CCBrandenbCulmb. II 1 S. 366
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- digitalisiert von "Kirchenbuch virtuell"
- Belegtext:
helf-gericht, jurisdictio inferior
Datierung: 1758
Fundstelle: Haltaus 876
- Fundstelle: BambBer. 53, 2 (1891) 16
- Fundstelle: Scheel,Schwarzenberg 38
- Fundstelle: Scheel,Schwarzenberg 48
- Fundstelle: WürzbZ. II 150
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Wort danach: Hilfsgerichtsgebühr
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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