Wort davor: Hilfsgehorch

Hilfsgeld

Hilfsgeld (I)
Erklärung: Abgabe, Steuer.

Hilfsgeld (I 1)
Erklärung: allgemein.
Hilfsgeld (I 2)
Erklärung: insbesondere in besonderer Notlage bewilligte (außerordentliche) Abgabe.
vgl. Hilfsteuer.
Hilfsgeld (I 3)
Erklärung: insbesondere für das Reich, hauptsächlich für militärische Zwecke.
Hilfsgeld (II)
Erklärung: Gebühr, Sportel.
vgl. Hilfgebühr.
Hilfsgeld (III)
Erklärung: Unterstützung, Beihilfe.

Wort danach: Hilfsgenosse

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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