Wort davor: Himtensaat
hin
hin (I)
Erklärung:
jetzt.
hin (II)
Erklärung:
hin und her für einen Zeitraum.
- Belegtext:
[das Haus zinst] hin und her [9 Schilling Gülte]
Datierung: 1350
Fundstelle: WetzlarUB. I 674
hin (III)
Erklärung:
weg, insbesondere übertragen hin und ab (sein) ungültig (von Rechtsgeschäften, Urkunden und anderem).
Wort danach: hinabstellen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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