Wort davor: Himtensaat

hin

hin (I)
Erklärung: jetzt.

hin (II)
Erklärung: hin und her für einen Zeitraum.
hin (III)
Erklärung: weg, insbesondere übertragen hin und ab (sein) ungültig (von Rechtsgeschäften, Urkunden und anderem).

Wort danach: hinabstellen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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