Wort davor: Hidepfennig
Hieb
Erklärung:
für älter Hau, insbesondere Recht des Holzabtriebs (auf bestimmtem Waldstück).
- Belegtext:
ich bekenn ..., das ... zwu hieb wald ... mit grunth vnd der selden [vnd] mit schtreisen ... verkchaufft hab ..., weliches gelt sie mir por beczalt haben vnter der gestalt, das
sie selwigen auf das geschlas ... von der egenanten zweyer hieb czinsen sollen
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: BudweisUB. 150
- Belegtext:
nach abzug der ... kosten ... an folgenden nutzungen: i bey dem harten holze ... der forstmäßige hieb
Datierung: 1738
Fundstelle: BremRitterR. 12 Anm.
Faksimile
- in Google Books
- Belegtext:
"Die Taberner Gehöfterschaft besaß eine ausgedehnte Lohhecke, die in 15 gewanne oder hiebe eingeteilt war, von denen
jedes Jahr eine gewann ausgebeutet wurde"
Fundstelle: Pelser-Berensberg,ARh. 62
Wort danach: hiebarig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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