Wort davor: Hielichsstab
Hielichssteuer
Erklärung:
Aussteuer.
vgl.
Heiratssteuer.
- Belegtext:
wan die dochter buten furweten und willen dero eldern und frunden sich bestaden ofte entfuren laten, soll man jetwes an hylichssteuren to geven nit schuldig sein
Datierung: 1510
Fundstelle: NrhAnn. 58 (1894) 100
- Belegtext:
was ... einer jederen parthien vor erbschaft zu heilichsteuern gegeben wird, ... pleibt dem lengst lebenden ... die gegebene heulichssteuer
Datierung: 1589
Fundstelle: LuxembW. 307
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Wort danach: Hielichstag
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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