Wort davor: Hielichmacher

Hielichsmann

Hielichsmann (I)
Erklärung: Zeuge eines Ehevertrags.
vgl. Heiratsteidinger, Hielichsleute, Machsmann.

Hielichsmann (II)
Erklärung: Ehevermittler.
vgl. Hielichmacher.

Wort danach: Hielichsmitgabe

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