Wort davor: Hielichlader

Hielichsleute
Erklärung: Zeugen des Ehevertrags.
vgl. Heilandleute, Hielichsfreund, Hielichsmann (I).

Wort danach: Hielichmacher

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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