Wort davor: Hieische
hieländisch
Erklärung:
dieses Land betreffend.
- Belegtext:
mag der obsigund tail daz hielendisch gericht anlangen ime an des überwundenen ... obrigkhait ... compaßbrief ... ervolgen zu laßen
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. I 35 § 21
Wort danach: Hieleite
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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