Wort davor: heuren
Heurer
vgl.
Heuermann.
Heurer (I)
Erklärung:
Vermieter, Verpächter.
- Belegtext:
kleder und bedde gehüret, steit de hürer den schaden, so vele billig is
Datierung: vor 1531
Fundstelle: RügenLR. Kap. 89 § 6
Heurer (II)
Erklärung:
Mieter, Pächter.
- Datierung: 1737
Fundstelle: Ludewig,Client. 140
- Belegtext:
ein hëurer soll das geheurete haus in guter acht haben, als wann es sein eigen waere
Datierung: 1760
Fundstelle: Hellfeld III 1796
Wort danach: Heurichte
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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