Wort davor: Heuerschaft
(heuerschen)
Erklärung:
wie heuern.
- Belegtext:
[die Pächter müssen den Hof ... in gutem Bau halten und das] artland zu rechten tzyden wynnen bouwen und yn synen rechten gewanden halden und nyet hoirschen oder anderen luyden verlenen
Datierung: 1492
Fundstelle: SGereonUB. 603
- Belegtext:
[das Land auch nicht] hoerschen [oder andern Leuten] verhuren
Datierung: 1502
Fundstelle: SGereonUB. 611
- Belegtext:
[die Pächterin muß das Land gut bauen] in den gewonlichen scheden und gewanden halden, und nit huirseihen auch niemanten davon aussthun
Datierung: 1553
Fundstelle: SGereonUB. 636
- Belegtext:
huursen
Fundstelle: MnlWB. III 751
Wort danach: Heuerscheune
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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