(Heuerpfarrner)
Erklärung:
Geistlicher, der gegen Entgelt die Pflichten eines ortsabwesenden Pfarrbenefiziaten erfüllt.
vgl.
Heuerkirchherr,
Heuerpriester.
Wort danach: Heuerpfennig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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