Wort davor: Heuermann

heuern
sprachliche Erläuterung: afries. he-ra; ags. hyrian; engl. hire; nd. hüren; nl. huren; ndfries hüüren.
vgl. heuerschen.

heuern (I)
Erklärung: mieten, pachten.

heuern (I 1)
Erklärung: von Liegenschaften.
heuern (I 2)
Erklärung: von beweglichen Sachen.

heuern (I 2 a)
Erklärung: von Schiffen.
heuern (I 2 b)
Erklärung: von Tieren.
heuern (I 2 c)
Erklärung: verschiedenes.
heuern (I 2 c Spiegelstrich 1)
Erklärung: Kirchenstuhl.
heuern (I 3)
Erklärung: von Personen.

heuern (I 3 a)
Erklärung: für Arbeitsleistung allgemein.
heuern (I 3 b)
Erklärung: einen dingen für einen bestimmten Zweck.
heuern (I 3 c)
Erklärung: Matrosen.
heuern (II)
Erklärung: einen Miet- oder Pachtvertrag schließen, vermieten, verpachten?

Wort danach: Heuerochs

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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