Wort davor: heuerlich

1Heuerling

1Heuerling (I)
Erklärung: Mieter, Pächter.

1Heuerling (II)
Erklärung: Söldner; der um Lohn dient.

Wort danach: 2Heuerling

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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