Wort davor: Heuerlegergeld

Heuerleute
vgl. Heuermann (I).

Heuerleute (I)
Erklärung: Mietsleute allgemein.

Heuerleute (II)
Erklärung: "Mietsleute, die ein Haus nebst Kohlhof zur Miete haben und bei einem Gutsherrn oder Hufner Tagelöhnerdienste tun" Kock,Schwansen 261.
Heuerleute (III)
Erklärung: Dienstboten.

Wort danach: heuerlich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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