Wort davor: Heuergabe
Heuergeld
Heuergeld (I)
Erklärung:
Miet- oder Pachtzins.
- Belegtext:
vor heuer- vnd leihegeldt
Datierung: 1572
Fundstelle: Diefenb.-Wülcker 662
Faksimile
- Belegtext:
brennet daß hauß darnach ab ohn seine schuldt, so ist der mieter schuldig eines halben jahrs heus- oder mietgeld zu geben
Datierung: 1586
Fundstelle: LübStR. III 8 §1
Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1586
- in DRQEdit
- Belegtext:
innahme des hewrgeldes von heusern, gademen, wohnungen und hoven
Datierung: 1629
Fundstelle: CTradWestf. V 125
- Belegtext:
sollen schuldig seyn, zu rechter zeit ihr heuer-geld den theelachtern abzutragen
Datierung: 1660
Fundstelle: Wenckebach,JusTheelachticum 89
- Belegtext:
soll ... die beschlagung ... etwaniger hauer-gelder ... zur hand genommen werden
Datierung: 1718
Fundstelle: BremPolO. 1157
- Belegtext:
alle de arff-bueren ..., de kahmen thoo samen ... under dath olde rathhueß ... und empfangen hoergeld
Fundstelle: Swart,FriesAgr. 326
- Belegtext:
wes wir haven ... an kornrenten, pechten, schatz ... amptsgelt, heurgelt
Fundstelle: Weber,StatistikMark 93
Heuergeld (II)
Erklärung:
Dienst- und Arbeitslohn.
Heuergeld (II 1)
Erklärung:
der Dienstboten.
- Fundstelle: RhWB. III 602
Heuergeld (II 2)
Erklärung:
des Schiffspersonals.
- Belegtext:
wie viel bleibt ... von ihren verdienten hauergeldern in der stadt?
Datierung: 1789
Fundstelle: QHambSchiffahrt 31
- Fundstelle: DWB. IV 2 Sp. 1285
Heuergeld (III)
Erklärung:
geringer Zuschlag zum Herrenschatz.
- Belegtext:
hoyrgeld
Fundstelle: RhW. II 1 S. 381
Wort danach: Heuergulden
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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