Wort davor: herzugrenzen
herzulösen
Erklärung:
aus der Pfandschaft lösen.
- Belegtext:
daß ... er ... mit den städten und schlössern zu schalten ... diese ... zuversetzen, oder andere herzuzulösen ... macht haben sollte
Datierung: 1668
Fundstelle: Fugger,Ehrensp. B. IV. Kap. 13
Wort danach: herzuschicken
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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