Wort davor: Herzschlägigkeit
Herzstoß
Erklärung:
den Verurteilten schnell tötender Stoß mit dem Rade gegen das Herz.
vgl.
Gesellenstoß,
Herz (I 1),
Herzstreich.
- Belegtext:
[dem Magistrat steht frei,] dem delinquenten gnad widerfahren zu lassen, daß ihm ... zu allererst der hertzstoß mit dem rad gegeben werden möge
Datierung: 1675
Fundstelle: Schindler,VerbrFreib. 14
- Belegtext:
[auf der Richtstatt erfolgt das Zerschlagen der Glieder mit dem Rad] und nachwerts wurde der herzstoß gegeben
Datierung: 18. Jh.
Fundstelle: ZBernJV. 66 (1930) 200
- Fundstelle: DWB. IV 2 Sp. 1261
- Fundstelle: v.Amira,Todesstrafen 109
Wort danach: Herzstreich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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