Wort davor: herzogen
Herzoger
Erklärung:
Anhänger oder Untertan eines Herzogs.
vgl.
Herzogleute,
Herzogmann.
- Belegtext:
süllen der zeugen vier stathaft sein aus der herschaft ze Mattsee und drei herzoger [des Herzogs von Bayern] aus dem gericht Weylhart
Datierung: 1432
Fundstelle: ÖW. I 45
Faksimile
- Fundstelle: DWB. IV 2 Sp. 1258
- Fundstelle: Lexer I 1277
- Fundstelle: Lexer III Nachtr. 239
Wort danach: Herzoggeschoß
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten