Wort davor: Herzogsacht
Herzogbauer
Erklärung:
der Bauer, der bei Einsetzung des Kärntner Herzogs tätig wird und mit der Herzoghufe beliehen ist.
vgl.
Herzog (VIII 1),
Herzoghufe.
- Belegtext:
"Hofkamerinsinuatum ..., betreffend die von den herzogbauern am Zollfelt in Kärnten angesuchte Konfirmation ihrer Mautfreiheit"
Datierung: 1731
Fundstelle: Puntschart,KärntHzg. 157
- Belegtext:
auf allerunterthänigstes bitten des Johann Edlinger sogenannten herzogbauers zu Blasendorf
Datierung: 1801
Fundstelle: Puntschart,KärntHzg. 169
Wort danach: herzogen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten