Wort davor: Herzogsacht

Herzogbauer
Erklärung: der Bauer, der bei Einsetzung des Kärntner Herzogs tätig wird und mit der Herzoghufe beliehen ist.
vgl. Herzog (VIII 1), Herzoghufe.

Wort danach: herzogen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten